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Heilpraktiker Honorar

Heilpraktiker Honorar in Anlehnung an GebüH

Im Wesentlichen werden Leistungen in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet. Da diese Gebührenordnung jedoch aus dem Jahr 1985 stammt und seit dem keine Anhebung/ Anpassung der Gebührensätze mehr erfolgt ist, liegen unsere Gebühren teilweise über dem GebüH.

In einem persönlichen Gespräch besprechen wir selbstverständlich auch die zu erwartenden Kosten sowie die Dauer Ihrer Behandlung. Eine telefonische/online Beratung (15 min) vorab erfolgt unverbindlich und kostenfrei.

Wir führen eine sogenannte „Bestell-Praxis“. Das bedeutet, dass wir eine ganz individuelle Zeitspanne für Sie einplanen. Für Termine, die weniger als 24 Stunden vorher abgesagt werden oder ohne Absage nicht wahrgenommen werden, berechnen wir ein Ausfallhonorar in Höhe der für Sie gebuchten Behandlung.

 

Bezahlung und Kostenübernahme

Das Honorar, Behandlungskosten und ggf. Laborkosten können Sie in der Praxis bequem, im direkten Anschluss an Ihre Behandlung, bar oder per EC-Karte bezahlen.

Als Heilpraktiker rechnen wir direkt mit Ihnen ab, d.h. das fällige Honorar wird direkt an uns gezahlt. Der Rechnungsbetrag ist nach § 4 Nr. 14 des UStG umsatzsteuerfrei.

Ihre Rechnung können Sie zur Erstattung bei Ihrer privaten Krankenkasse oder Zusatzversicherung einreichen. Bitte klären Sie – im Vorfeld – ab, ob und in welcher Höhe Ihre Versicherung anfallende Kosten übernimmt. Da dies von jeder Versicherung unterschiedlich gehandhabt wird, können wir hierüber keine Auskunft geben.