Heilpraktiker Honorar

Heilpraktiker Honorar in Anlehnung an GebüH

Im Wesentlichen werden Leistungen in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet. Da diese Gebührenordnung jedoch aus dem Jahr 1985 stammt und seit dem keine Anhebung/ Anpassung der Gebührensätze mehr erfolgt ist, liegen meine Gebühren teilweise über dem GebüH. Bitte gehen Sie von einer Behandlungsgebühr von 100 EUR aus, sofern keine weiteren Kosten (bspw. Labor, Infusionen) anfallen.

In einem persönlichen Gespräch besprechen wir selbstverständlich auch die zu erwartenden Kosten sowie die Dauer Ihrer Behandlung. Eine telefonische/online Erstberatung (15 min) vorab erfolgt unverbindlich und kostenfrei.

Ich führe eine sogenannte „Bestell-Praxis“. Das bedeutet, dass ich eine ganz individuelle Zeitspanne für Sie einplane. Für Termine, die weniger als 24 Stunden vorher abgesagt werden oder ohne Absage nicht wahrgenommen werden, berechne ich ein Ausfallhonorar in Höhe der für Sie gebuchten Behandlung.

Bezahlung und Kostenübernahme

Das Honorar, Behandlungskosten und ggf. Laborkosten können Sie in der Praxis bequem, im direkten Anschluss an Ihre Behandlung, bar oder per EC-Karte bezahlen.

Als Heilpraktikerin rechne ich direkt mit Ihnen ab, der Rechnungsbetrag ist nach § 4 Nr. 14 des UStG umsatzsteuerfrei. Diese Rechnung können Sie zur Erstattung bei Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse bzw. Zusatzversicherung einreichen. 

Bitte klären Sie bei Bedarf die individuelle Erstattungsmöglichkeit durch Ihre Versichung im Vorfeld ab. Informationen zum Erstattungsrahmen gesetzlicher Krankenversicherungen entnehmen Sie gerne der Krankenkassenliste des Verbands der Osteopathen Deutschland e.V. (VOD).